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   VGH Bayern, 07.01.2009 - 1 ZB 07.2660   

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VGH Bayern, 07.01.2009 - 1 ZB 07.2660 (https://dejure.org/2009,74969)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.01.2009 - 1 ZB 07.2660 (https://dejure.org/2009,74969)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - 1 ZB 07.2660 (https://dejure.org/2009,74969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Errichtung eines Carports; (unzulässige) Klageänderung im Zulassungsverfahren; Festsetzung eines "privaten Grünstreifens"; Funktionslosigkeit (verneint); Abwägungsfehler; Unbeachtlichkeit; Mindestbreite des Stellplatzes.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2009 - 1 ZB 07.2660
    Bebauungsplanfestsetzungen werden funktionslos und damit unwirksam, wenn die Verhältnisse im Plangebiet in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn diese Entwicklung so offenkundig ist, dass ein Vertrauen auf das Fortgelten der Festsetzung nicht mehr schutzwürdig wäre (BVerwG vom 29.5.2001 NVwZ 2001, 1055).
  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 4 ZB 07.1148

    Kreisrat; Auskunftsanspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2009 - 1 ZB 07.2660
    Gegenstand des Berufungszulassungsverfahrens kann nur der Streitgegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung sein; nur hierzu können Zulassungsgründe dargelegt und geprüft werden (BayVGH vom 14.8.2008 - 4 ZB 07.1148 - juris mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses;

    Denn im Zulassungsverfahren ist für eine Klageänderung von vornherein kein Raum (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 6 A 2397/15 -, juris, Rdnr. 19; VGH Bayern, Beschluss vom 7. Januar 2009 - 1 ZB 07.2660 -, juris, Rdnr. 9; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. A., § 124a Rdnr. 225, m.w.N.; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 91 Rdnr. 91, m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 04.02.2022 - 5 Bf 152/19

    Anspruch auf Beförderung; Befugnis zur Änderung der Dienstpostenbewertung

    Sofern sich die Darlegung der Klägerin auf den im Berufungszulassungsverfahren angekündigten weiteren Hilfsantrag, festzustellen, dass die von ihr ausgeübte Tätigkeit einem Amt der Besoldungsgruppe A 12 entspricht, beziehen sollte, wäre dies zur Begründung besonderer tatsächlicher Schwierigkeiten im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bereits deshalb nicht geeignet, weil Gegenstand des Berufungszulassungsverfahrens nur der Streitgegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens sein kann (s. nur VGH München, Beschl. v. 7.1.2009, 1 ZB 07.2660, juris Rn. 9; Beschl. v. 19.12.2014, 11 ZB 13.909, juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 19.12.2014 - 11 ZB 13.909

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Versagungsgegenklage bei Ermessensverwaltungsakten

    Gegenstand des Berufungszulassungsverfahrens kann nur der Streitgegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens sein (BayVGH, B.v. 7.1.2009 - 1 ZB 07.2660 - juris Rn. 9); nur insoweit können Zulassungsgründe dargelegt und geprüft werden (BayVGH, B.v. 14.8.2008 - 4 ZB 07.1148 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.06.2019 - 2 ZB 17.67

    Funktionslosigkeit von Baugrenzen zur Freihaltung eines Innenhofs

    Für die Annahme der Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans oder einzelner Festsetzungen müssen die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv abweichen, dass der Bebauungsplan bzw. seine fragliche Festsetzung seine städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr erfüllen kann (vgl. BVerwG, B.v. 29.5.2001 - 4 B 33.01 - juris; U.v. 28.4.2004 - 4 C 10.03 - juris; U.v. 18.11.2004 - 4 CN 11.03 - juris; BayVGH, B.v. 7.1.2009 - 1 ZB 07.2660; B.v. 19.3.2018 - 2 ZB 15.2673 - n.v.).
  • VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 5 K 07.1476

    Wochenendhaus; Bebauungsplan; Frist für Mängelrüge verstrichen; Bebauungsplan

    Das bedeutet, dass Gesetzesverstöße nicht mehr geltend gemacht werden können und die Satzung ungeachtet einer etwaigen Rechtswidrigkeit als rechtswirksam und gültig anzusehen ist (vgl. z.B. BayVGH vom 28.8.2009 Az. 1 CS 09.914; vom 7.1.2009 Az. 1 ZB 07.2660; OVG Berlin vom 16.5.2003 Az. 2 B 23.98).
  • VGH Bayern, 28.08.2009 - 1 CS 09.914

    Zusage; Anforderungen an die Darlegung der Verletzung von Vorschriften der

    Die somit zur Unbeachtlichkeit eines etwaigen Fehlers im Abwägungsvorgang führenden Vorschriften zur Planerhaltung sind entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch bei der Inzidentkontrolle kommunaler Satzung zu berücksichtigen (BVerwG vom 4.3.1999 Buchholz 406.11 § 142 BauGB Nr. 5; BayVGH vom 7.1.2009 - 1 ZB 07.2660; OVG Berlin vom 16.5.2003 - 1 B 23.98 - juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 215 RdNr. 34).
  • VG Schleswig, 24.04.2014 - 8 A 134/12

    Bauvorbescheid für Einfamilienhaus

    Das bedeutet, dass Gesetzesverstöße nicht mehr geltend gemacht werden können und die Satzung ungeachtet einer etwaigen Rechtswidrigkeit als rechtswirksam und gültig anzusehen ist (vgl. z.B. BayVGH, Beschl. v. 28.08.2009 - 1 CS09.914 - juris; Beschl. v. 07.01.2009 - 1 ZB 07.2660 - juris; OVG Berlin, Urt. v. 16.05.2003 - 2 B 23.98 - juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.11.2013 - 12 LC 257/12 - juris; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O. § 215 Rn 47).
  • VG München, 13.02.2012 - M 8 K 11.5840

    Inzidentprüfung eines einfachen Bebauungsplans, der keine Festsetzungen zur Art

    Da nach der Rechtsprechung etwaige Mängel im Abwägungsvorgang auch im Rahmen einer gerichtlichen Inzidentprüfung gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb dessen Frist schriftlich bei der Gemeinde geltend gemacht wurden (vgl. BayVGH Beschluss vom 24.2.2003 Az: 14 ZB 02.2152 und Beschluss vom 7.1.2009 Az: 1 ZB 07.2660 und Beschluss vom 28.8.2009 Az: 1 CS 09.914), kann der von der Klagepartei geltend gemachte Mangel hier nicht zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führen.
  • VGH Bayern, 15.04.2011 - 1 ZB 09.2523

    Antrag auf Zulassung der Berufung; vorbeugende Nutzungsuntersagung; Gewerberaum;

    Demnach müssen die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan seine städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr erfüllen kann (BVerwG vom 18.11.2004 DVBl 2005, 386 und vom 29.5.2001 NVwZ 2001, 1055; BayVGH vom 7.1.2009 Az. 1 ZB 07.2660 ).
  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 1 ZB 08.2870

    Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen

    Die tatsächlichen Verhältnisse müssen vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan seine städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr erfüllen kann (vgl. BVerwG vom 29.5.2001 NVwZ 2001, 1055; BayVGH vom 7.1.2009 - 1 ZB 07.2660 - juris).
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